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Abbuchungsauftrag

Unter einem Abbuchungsauftrag versteht man eine bestimmte Form der Lastschrift. Der Abbuchungsauftrag ist die an einen Zahlungsempfänger ausgesprochene Erlaubnis, einen Geldbetrag einmalig oder auch regelmäßig vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen.

Ein Abbuchungsauftrag wird im Gegensatz zur Einzugsermächtigung nicht dem Zahlungsempfänger, sondern der Zahlstelle (Bank) erteilt. Somit ist ein Widersprechen der Abbuchung durch den Zahlungspflichtigen nicht möglich. Das heißt, der Geldbetrag kann nicht wieder zurück gebucht werden. Somit unterscheidet sich der Vorgang der Abbuchung deutlich von der Einzugsermächtigung, denn hier lässt sich eine vorliegende Lastschrift im Rahmen einer Frist von bis zu sechs Wochen zurückfordern.
Voraussetzung für das Zustandekommen eines Abbuchungsauftrags ist, dass der einziehenden Zahlstelle eine eindeutige Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Lastschrift vorliegt. Eine solche Zustimmung wird vom Schuldner immer in schriftlicher Form beim zuständigen Kreditinstitut eingereicht.
Abbuchungsaufträge findet man hauptsächlich im gewerblichen Bereich vor, da sie den Zahlungsempfängern eine schnelle Zahlungssicherheit garantieren. Die Bevollmächtigung für den Einzug der Außenstände bringt für den Zahlungsempfänger wesentliche Liquiditäts- und Zinsvorteile mit sich. So ist bei einem vorliegenden Abbuchungsauftrag selbst im Fall einer Firmeninsolvenz für den Zahlungsempfänger noch für die nötige Sicherheit gesorgt, denn die Lastschrift lässt sich nicht zurückfordern. Auch der Zahlungspflichtige kann von einem Abbuchungsauftrag profitieren, da er von einer Überwachung von Fälligkeitsterminen entbunden wird und auch Überweisungsaufträge nicht mehr aktiv in die Wege leiten muss.

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