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Abfindungsgeld

Mit dem Begriff Abfindungsgeld oder Abfindung wird eine einmalige Zahlung von Bargeld oder die Überlassung von beliebigen Vermögenswerten als Ausgleich für entstandenen Schaden an eine Person bezeichnet.

In der Regel kennt man eine solche Abfindung aus der Berufswelt. Das Abfindungsgeld wird am häufigsten von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlt, nach dessen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Dieser Fall tritt ein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gekündigt hat. Allerdings steht es dem Arbeitgeber laut Kündigungsschutzgesetz (KschG) frei, ob ein Abfindungsgeld gezahlt wird oder nicht. Das Abfindungsgeld ist also eine freiwillige Zahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch entsteht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Abhängig ist die Höhe der Abfindung von dem bisherigen Lohn des Arbeitnehmers und der Dauer der Beschäftigung. Gezahlt werden 50% des Bruttomonatslohnes in der Regel aller Beschäftigungsjahre, wobei mehr als ein halbes Jahr als 12 Monate gewertet werden. Die Hälfte des Bruttomonatsgehaltes wird dabei mit der Anzahl der beschäftigten Jahre multipliziert. Allerdings muss der Arbeitgeber sich nicht unbedingt an diese Art der Berechnung halten. Weitere Bereiche in welchen Abfindungen aller Art gezahlt werden können oder entstehen, sind das Privatrecht, das Sozialrecht, Aktienrechte und Rentenrecht. Manchmal werden hierbei andere Begriffe verwendet. Das Abfindungsgeld ist im Falle eines Todesfalls nicht vererbbar.

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