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Abgaben

Unter Abgaben versteht man materielle Aufwendungen, die durch den Staat erhoben werden. Die zu Abgabeleistungen verpflichteten Personen sind dazu aufgefordert, die Aufwendungen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen. Im Finanzwesen handelt es sich hierbei um Geldzahlungen, insbesondere Steuern.

Neben den Steuern bilden auch Gebühren und Beiträge einen großen Teil der Abgaben. Hierzu zählt das Entgelt für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen. Während Gebühren bei der Inanspruchnahme gezahlt werden, werden Beiträge abgeführt auch wenn die Leistung des Staates nicht unmittelbar in Anspruch genommen wird. Zu den Beiträgen zählen beispielsweise Abgaben zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die nahezu jeder Arbeitnehmer monatlich entrichtet. Auch Sonderabgaben können den staatlichen Erhebungen zugeordnet werden. Diese eher seltene Abgabenart betrifft nur bestimmte Gruppen und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. So handelt es sich bei den Ausgleichsabgaben um ein Beispiel für Sonderabgaben. Ausgleichsabgaben bezeichnen die Art der Abgaben, die in Deutschland zu entrichten ist, wenn ein Unternehmen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten beschäftigt. Die Abgabe bezieht sich sowohl auf private als auch auf öffentliche Betriebe mit einer Größe von mindestens 20 Mitarbeitern, wobei die Anzahl der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte einen Satz von fünf Prozent ausmachen muss. Für kleine Betriebe existieren Ausnahmeregelungen.

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