Autoversicherung
Unter einer Autoversicherung versteht man den Überbegriff der einzelnen Versicherungsleistungen aus dem Bereich der motorisierten Fahrzeuge. Zu den üblichen Versicherungsformen zählen KFZ-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Schutzbrief, Insassenunfallversicherung sowie Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
In Deutschland zählt die KFZ-Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen und dient der finanziellen Deckung eventueller Schadensansprüche von Unfallgeschädigten. Laut §1 PflVG ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges dazu verpflichtet, ein KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn er das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte. Die weiteren Versicherungsformen, die der Autoversicherung zuzuordnen sind, sind freiwillig und dienen der Zusatzversicherung.