Bankkapital
Der Begriff Bankkapital beschreibt das Eigenkapital von Banken. Nach dem Kreditwesengesetz setzt sich Bankkapital aus den Komponenten Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmitteln zusammen.
In den Bereich des Kernkapitals fallen eingezahltes Kapital, offene Rücklagen, Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter oder aber auch Bilanz- und Zwischenbilanzgewinn. Zum Ergänzungskapital zählen Vorsorgereserven, Vorzugsaktien, nicht realisierte Reserven, Rücklagen, Genussrechtsverbindlichkeiten, längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten oder auch der Haftsummenzuschlag. Kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten sowie Ergänzungskapital oberhalb der Kappungsgrenze werden den Drittrangmitteln zugeschrieben.
Je mehr Eigenkapital der Bank vorliegt, desto eher können Verluste mit diesem abgefangen und die Zahlungsfähigkeit des Kreditinstituts somit aufrechterhalten werden.