Bareinzahlung
Unter einer Bareinzahlung versteht man eine halbbare Zahlung des Zahlungsverkehrssystems, das heißt das Bargeld wird auf ein Konto eingezahlt und wird hier zu Buchgeld. Mögliche Einzahlungskonten sind Kontokorrent-, Darlehens- oder Sparkonten.
Im Bereich der Bareinzahlungen unterscheidet man zwischen Einzahlungen auf das eigene Konto und Zahlungen auf ein fremdes Konto. Die beiden Einzahlungsformen unterscheiden sich in erster Linie in Hinblick auf die anfallenden Gebühren bzw. das Datum der Gutschrift. Während Fremdeinzahlungen in der Regel höhere Gebühren verlangen und die Wertstellung nicht unmittelbar erfolgt, ist ein Kreditinstitut bei einer Einzahlung auf das eigene Konto verpflichtet, den Zahlungseingang taggleich zu verbuchen. Grund für die Verzögerung der Wertstellung bei einer Zahlung auf ein fremdes Konto, ist die Vorgehensweise. So wird das Geld in diesem Fall zunächst einem Verrechnungskonto gutgeschrieben und erst in einem zweiten Schritt an den jeweiligen Empfänger weitergeleitet.
Bei einer Einzahlung auf das eigene Konto nutzt man einen allgemein gültigen Einzahlungsbeleg. Fremdeinzahlungen hingegen fordern einen Zahlschein, auf dem die Bankleitzahl des empfangenen Kreditinstituts zunächst eingetragen werden muss. Im Rahmen jedes Einzahl-Vorgangs wird das Bargeld auf Echtheit überprüft. Auch wird geprüft, ob die Geldsumme, die auf dem Einzahlungsbeleg angegeben wurde, auch mit der tatsächlichen Summe übereinstimmt.