Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Sparer direkt mit einer Bausparkasse oder über seine Bank abschließen kann. Ein Bausparvertrag wird hauptsächlich zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt.
Er bietet viele Vorteile und Möglichkeiten zur staatlichen Förderung, zusätzlich zur Verzinsung.
Bereits bei Vertragsabschluss erhält der Anleger je nach Tarif eine Garantie auf die festgelegten Spar- und Darlehenszinsen sowie die Anspar- und Tilgungsdauer. Vom gewählten Tarif sind auch die Mindestansparsumme, sowie die evtl. fällige monatliche Darlehensrate abhängig.
Bei der Zuteilung des Vertrages wird die fehlende Summe zur Bausparsumme als Darlehen gewährt. Dieses Darlehen wird zum vereinbarten Zins und zur vereinbarten Rate zurückbezahlt. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Darlehen, welches sogar übertrag- oder vererbbar ist. Zusätzlich zur Möglichkeit über einen Bausparvertrag an zinsgünstige Darlehen zu kommen, wird dieser über verschiedene Zuschüsse gefördert. Der Sparvertrag ist eine Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, sowie zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Vermögenswirksame Leistungen sind Gelder, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt ausbezahlt werden können. Die sogenannten VL werden aber nicht aufs Konto des Arbeitnehmers überwiesen, sondern müssen auf einen staatlich geförderten Sparvertrag einbezahlt werden. Diese VL können bis zu 40 Euro monatlich betragen. Wer seinen Bausparvertrag mit VL bespart kann diese durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage staatlich fördern lassen. Diese Prämie wird auf bis zu 470 Euro mit neun Prozent gewährt. Dies entspricht einer jährlichen Förderung in Höhe von 43 Euro. Zusätzlich zu dieser Förderung gewährt der Staat die Wohnungsbauprämie auf die eigenen Einzahlungen des Sparers. Diese Förderung beträgt jährlich 45, 06 Euro. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab den 16 Lebensjahr.