Bausparvertrag mit Riesterförderung
Ein Bausparvertrag mit Riesterförderung entspricht dem Prinzip eines herkömmlichen Bausparvertrages. Das heißt, dass bereits bei Abschlusse des Bausparvertrages festgelegt wird, welche Mindestansparung zur Gewährung eines Darlehens gegeben sein muss, bzw. in welcher Höhe ein Darlehen ausgereicht werden kann.
Auch der Zins in der Anspar- und Tilgungsphase wird bereits bei Unterschriftsleistung festgelegt. Anderes als beim normalen Bausparvertrag kann auf den mit Riester geförderten Vertrag keine Arbeitnehmersparzulage und auch keine Wohnungsbauprämie beantragt werden. Wie der Name schon sagt, wird dieser Sparvertrag mit der Riesterförderung subventioniert. Das heißt, dass auf eine Sparleistung bis zu 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens eine Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich bezahlt wird. Zusätzlich dazu wird eine Förderung für Kinder bezahlt. Das heißt, pro Kind 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro jährlich. Anders als bei der bisher bekannten Riester Rente kann die Förderung nicht erst mit Eintritt ins Rentenalter ausbezahlt werden, sondern bereits bei Inanspruchnahme des Bausparguthabens, bzw. des Darlehens zu wohnwirtschaftlichen Zwecken. In diesem Fall dient die Immobilie als Absicherung im Alter.