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Börsen

Börsen sind öffentlich-rechtliche organisierte Märkte für vertretbare Sachen, die von staatlich anerkannten Stellen geregelt, überwacht und organisiert werden. Innerhalb eines organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmens dienen sie z. B. dem Handel mit Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen und Derivaten. Durch Angebot und Nachfrage der gehandelten Güter ergibt sich der Börsenkurs. Alle Börsengeschäfte werden durch standardisierte Handels- und Geschäftsbedingungen reguliert.

Es gibt die zwei verschiedenen Handelsformen des elektronischen Handels (Computerhandel) und Präsenzhandels (Parketthandel) an der Börse. Während beim Computerhandel der Geschäftsabschluss ausschließlich durch elektronische Zuordnung von Kauf und Verkauf (also das Matching von Angebot und Nachfrage), in der Regel von 9:00 bis 17:30 Uhr erfolgt, wird der Geschäftsabschluss beim Präsenzhandel durch einen Makler (Skontoführer) in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr durchgeführt. Es gibt verschiedene Börsenplätze. Dem Broker ist selbst überlassen an welchem Platz er handeln möchte. Wichtige internationale Börsenplätze sind London, Hong Kong oder New York.

Für den Handel an der Börse ist nach §16 Börsengesetz (BörsG) eine Zulassung durch die Geschäftsführung der Börse Voraussetzung, welche ausschließlich von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen erteilt werden darf. Diese werden durch Wertpapiermakler oder Wertpapierhandelsunternehmen vertreten, welche die erforderliche berufliche Eignung besitzen und eine Börsenhändlerprüfung an der deutschen Börse abgelegt haben müssen. Diese Prozesse werden von den Börsenaufsichten und -organen überwacht.

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