Depotführung
Der Begriff Depotführung bezeichnet den Besitz eines Wertpapierdepots. Mit einem Wertpapierdepot ist ein Bankkonto gemeint, über das ausschließlich Geschäfte mit Wertpapieren durchgeführt werden. Die auszuführenden Aktionen sind der Kauf, Verkauf und die Übertragung von Aktien, die angekauft oder verkauft werden. Für die Depotführung sind ausschließlich Bankinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute berechtigt, die die Verwahrung und Verwaltung der gekauften Wertpapiere für Kunden durchführen.
Um die Depotführung durchführen zu können, erheben Banken eine sogenannte Depotgebühr, um die damit verbundenen Verwaltungskosten abzudecken. Um eine Depotführung zu erlangen, ist der Abschluss eines Depotvertrages mit einer Bank notwendig. Depotbank und Depotkunde legen mit diesem Vertrag die Erlaubnis der Bank fest, die gekauften Wertpapiere zu verwalten. Der Vertrag und die damit einhergehenden AGB des Instituts verpflichten die Bank dazu, die Aufsichtspflicht einzuhalten. Nicht in diesem Depotvertrag enthalten, sind Risiken, die zu einer Wertminderung der Wertpapiere führen. Diese obliegt der Aufmerksamkeitspflicht des Bankkunden.
Derzeit liegen vor allem Direktbanken im Trend, da die Verwaltung von Aktien mit Hilfe eines Online-Depots zahlreiche Vorteile bietet. Die einfache und unkomplizierte Handhabung der Depotführung über das Internet haben das Geschäft mit Online-Depots zu einem lukrativen Vertriebskanal der Banken werden lassen. Die Depotführung eines Online-Depots ist dabei mittels Online-Zugang schnell durch den Kunden durchgeführt, der wiederum jederzeit und in Echtzeit Wertpapiere kaufen oder verkaufen kann.