Effektiver Jahreszins
Der Begriff des Effektiven Jahreszins stammt aus dem Bereich der Kreditvergabe. Einfach ausgedrückt handelt es sich um den Preis, welchen der Kunde für seinen Kredit zahlen muss. Der Effektive Jahreszins wird üblicherweise in Prozent angegeben.
Dieser Zinssatz wird nach § 492 Absatz 2 Satz 1 BGB durch ein Gesetz definiert, und innerhalb einer Preisvergabeordnung festgelegt. Zudem bleibt er bei Krediten, deren Konditionen über die gesamte Darlehensdauer festgeschrieben sind, konstant. In manchen Fällen kann sich der Effektive Jahreszins für Kredite ändern. Dies geschieht etwa bei Verträgen, die eine Änderung des Zinssatzes innerhalb der Laufzeit oder ähnliche den Preis bestimmende Faktoren vorsehen. In diesen Fällen spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins. In manchen Fällen wird die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszins im Vertrag vergessen. In diesem Fall fällt der Zinssatz automatisch auf den gesetzlichen Zinssatz.