Eigenheimzulage
Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um eine staatliche Förderung für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Subvention, die dem Bau bzw. dem Erwerb einer Immobilie diente, wurde im Januar 2006 abgeschafft.
Um in den Genuss der staatlichen Subventionen zu kommen, durfte sich das Einkommen im Jahr des Immobilienkaufs bzw. -baus zusammen mit dem Einkommen des Vorjahres auf maximal 70.000 Euro bei Alleinstehenden sowie auf höchstens 140.000 Euro bei Eheleuten belaufen. Bei vorhandenen Kindern erhöhte sich die Einkommensgrenze um 30.000 Euro je Kind und Jahr. Alle, die diese Kriterien erfüllten und sich ab dem Januar 2004 für die Schaffung von Wohneigentum entschieden, konnten von jährlichen Fördermitteln in Höhe von 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der neuen Wohnung profitieren. Die Obergrenze lag bei einer jährlichen Zahlung von 1.250 Euro über einen Zeitraum von acht Jahren. Bei Kindern im Haushalt wurden pro Kind unter 18 Jahren jährlich noch einmal 800 Euro pro Kind gezahlt. Wurde die Wohnung vor Januar 2004 angeschafft oder gebaut, so lag die Eigenheimzulage für Neubauten bei jährlich 5 % mit einer Obergrenze von 2.556. Bei Altbauten lag der Subventionssatz bei 2,5 % mit einer jährlichen Grenze von 1.278 Euro. Auch hier wurden Kinder im Haushalt mit einer Zahlung von 767 Euro pro Kind berücksichtigt.
Die Eigenheimzulage konnte von allen Personen, die die oben genannten Kriterien erfüllten, einmal im Leben beantragt und bezogen werden. Eheleute konnten von der Eigenheimzulage zweimal profitieren.