Eigenkapital von Banken
Unter dem Eigenkapital von Banken versteht man die Eigenmittel der Kreditinstitute, um Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Nach § 10 des Kreditwesengesetzes setzt sich das Eigenkapital von Banken aus dem Kernkapital, dem Ergänzungskapital sowie den Drittrangmitteln zusammen.
Das Kernkapital besteht aus den Kapitalbestandteilen, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen. Es dient als Bemessungsgrundlage für alle weiteren Kapitalien der Eigenmittel. Beim Ergänzungskapital unterscheidet man zwischen zwei Klassen. Klasse I umfasst mindestens 50 Prozent des gesamten Ergänzungskapitals. Hierzu zählen Vorsorgereserven, das Genussrechtskapital, die Neubewertungsreserven sowie kumulative Vorzugsaktien. Zur Klasse II zählen längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten sowie Haftsummenzuschläge bei Kreditgenossenschaften. Drittrangmittel sind alle Bilanzpositionen, die eine geringere Haftungsqualität aufweisen als das Kernkapital oder das Ergänzungsmaterial. Das gesamte Eigenkapital der Banken soll dazu dienen, Risikoaktiva zu begrenzen sowie die Einlagen von Gläubigern zu schützen.