Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer (kurz ESt) handelt es sich um eine Ertragssteuer, die der Kategorie der Besitzsteuer zuzuordnen ist. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen erhoben und oftmals auch als Quellensteuer bezeichnet. Die Einkommensteuer ist gesetzlich durch das Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) geregelt.
Festgesetzt und Erhoben wird die Steuer durch das örtliche oder regionale Finanzamt des Steuerpflichtigen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Art der Einkünfte. Einkünfte bezeichnen dabei den Gewinn bzw. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Folgende Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, so dass als Veranlagungszeitraum das jeweilige Kalenderjahr herangezogen wird. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist der Steuerpflichtige dazu aufgefordert, eine eigenhändig unterschriebene Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.