Einlagen
Einlagen (auch Bankeinlagen, Bankguthaben) bezeichnen sämtliches Guthaben auf Bankkonten und sind als die meist genutzte Anlageform von Kapital anzusehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert Einlagen als Gelddarlehen oder Gelder, die zur unregelmäßigen Verwahrung von der Bank entgegengenommen werden. Sämtliche Bankeinlagen stellen für das Kreditinstitut Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden dar.
Im Bereich der Einlagen kann zwischen unterschiedlichen Arten differenziert werden. Man unterscheidet zwischen Guthaben auf Girokonten (Sichteinlagen), Guthaben auf Sparkonten und Guthaben auf Tages- und Termingeldkonten. Sichteinlagen dienen nicht der Kapitalmehrung, sondern ermöglichen es dem Kontoinhaber, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzuhaben. Das Guthaben auf Sparkonten hingegen dient der langfristigen Vermehrung des Kapitals. Guthaben auf Tages- und Termingeldkonten gilt als zeitlich begrenzte Form der Einlage. Sowohl bei der Spareinlage als auch bei der Termineinlage kommt es durch Verzinsung zu einem erhöhten Einlagebetrag. Diese Erhöhung wird als Ertrag bezeichnet.