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Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB ist Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Die Geldpolitik der EZB ist der Preisstabilität verpflichtet. Dies will sie mit einer Zwei-Säulen-Strategie erreichen: Die erste Säule orientiert sich an der Entwicklung der Geldmenge und die zweite Säule an einer Reihe sonstiger Wirtschafts- und Finanzindikatoren, die den Unterschieden zwischen den Mitgliedsländern Rechnung tragen sollen.
Die EZB ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt diese Aufgaben.
Die Arbeit und die Aufgaben der EZB werden in dem im Jahre 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union sowie in verschiedenen Protokollen geregelt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme sein.
Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck eine Rezession zu vermeiden.
Das Anfangskapital der EZB soll 5 Milliarden ECU bzw. Euro betragen. Die EWWU-Mitgliedstaaten werden bis zu 50 Milliarden ECU- bzw. Euro-Gegenwert ihrer Dollar- und Goldreserven an die EZB übertragen, um sie mit einem Bestand an Währungsreserven auszustatten. Die EZB hat einen Jahresbericht zu erstellen, der unter anderem dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden muß.

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