Falschgeld
Der Begriff Falschgeld bezeichnet kopiertes und nachgemachtes Geld, das nicht gültig ist. Somit ist das klare Ziel eines Verwenders von Falschgeld, den oder die Gläubiger über den wahren Wert zu täuschen. Wer Falschgeld verwendet, so wird dieses in den Zahlungsverkehr gebracht. Um die falschen Banknoten und Münzen zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen, können verschiedene Sicherheitsmerkmale, welche gültige Banknoten aufweisen, überprüft werden.
Falschgeld ist kein Phänomen der Neuzeit. So versuchen Betrüger bereits seit der ersten Einführung von Geld, dieses zu fälschen und in Umlauf zu bringen. Schon zur Zeit der Römer wurden falsche Denare mit Hilfe von Tongussformen hergestellt und in Umlauf gebracht. Während im zweiten Weltkrieg eine Geldfälschungsaktion des Sicherheitsdienstes des Deutschen Reiches stattfand, um die Wirtschaft der feindlichen Staaten zu schwächen, wurde in den 70er Jahren Günter Hopfinger durch gefälschte Tausend- und Hundertmarkscheine berühmt, die er von Hand bemalte. Für diese Straftat wurde er zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt.
Im Falle der Euro-Noten können beispielsweise folgende Fehlerquellen auf eine Fälschung, auch Falsifikate genannt, hinweisen: Der Spezialfolienstreifen ist fehlerhaft oder das Wasserzeichen nicht komplett. Auch die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank können, sofern man sie nicht ertasten kann, auf eine Falschgeld-Banknote hinweisen. Die Erkennung und Bekämpfung von Falschgeld liegt in dem Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bundesbank, die eine spezielle Falschgeldstelle eingerichtet hat. Falschgeld herzustellen ist allein im Versuch oder Ansatz schon strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.