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Frachtkosten

Frachtkosten sind kosten, die für die Lieferung bzw. Übertragung von Ware von der empfangenden Firma geleistet werden müssen. Meist gehen Frachtkosten an den Hersteller, oder aber an Fremdfirmen, von denen man Produkte erstanden hat.
Die Fracht ist ein sogenanntes Entgelt, welches ein Frachtführer für die im Frachtvertrag vereinbarte Beförderung von Gütern erhält. Der Fracht-Weg kann über Lastwagen, Zug, Flugzeug oder Zug verlaufen.
In der Handelskalkulation stellt die Fracht einen Posten der Bezugskosten dar, welche aber auch zusätzlich noch das Rollgeld (Hausfracht), eventuelle Verladekosten und -gebühren, sowie weitere mit dem Transport in Zusammenhang stehende Nebenkosten oder auch Zollgebühren umfassen können. Eingangsfrachtkosten zählen zu den Beschaffungsnebenkosten und sind in den Einstandspreisen enthalten. Ausgangsfrachtkosten sind Einzelkosten des Vertriebs (Sondereinzelkosten des Vertriebs).
Umgangssprachlich wird der Begriff „Fracht“ oft auch als Synonym für "Ladung", verwendet.
Gesetzlich ist das Frachtgeschäft in Deutschland im HGB § 407-452 geregelt. Im Rahmen eines Frachtvertrages verpflichtet sich der Frachtführer gegenüber dem Absender, das Frachtgut fristgerecht an den vereinbarten Bestimmungsort zu befördern und dort an den benannten Empfänger abzuliefern. Dem Absender hingegen entsteht aus diesem Vertrag die Pflicht, bei Ablieferung die vereinbarte Fracht zu bezahlen und pünktlich abzuholen.
Für den weiteren Transport und die Übernahme der Kosten ist der Käufer verantwortlich, sofern im Kaufvertrag nichts anderslautendes vereinbart wurde.
Oft ist es jedoch üblich, die Übernahme der Beförderungskosten mit im Kaufvertrag zu regeln, beispielsweise durch die Festlegung von Lieferbedingungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass solche Lieferbedingungen lediglich die Zahlung der Fracht und anderen transportbedingten Kosten regelt, nicht jedoch etwaige Haftungsfragen bei Beschädigungen oder Übernahme von Versicherungskosten regelt. Aus diesem Grunde ist es ratsam, in einem Kaufvertrag stets eine INCOTERM-Klausel zu vereinbaren. Dies sind international standardisierte Handelsklauseln, welche überwiegend bei internationalen Handelsgeschäften verwendet werden, und die jeweiligen Kosten- und Transportrisikoübergänge zwischen Verkäufer und Käufer eindeutig regeln.

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