Hauptversammlung
Die Hauptversammlung (HV) ist das wichtigste Organ einer Aktiengesellschaft (AG). In der Hauptversammlung werden Beschlüsse gefasst und hierbei hat jeder Aktionär Stimmrechte. Nach dem Aktiengesetz (AktG) hat die Hauptversammlung das Recht mit einfacher Stimmenmehrheit über Sachverhalte zu entscheiden. Dabei stehen besonders die folgenden Aufgaben im Vordergrund:
- Die Bestellung neuer Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
- Gewinnverwendungen
- Entlastung von scheidenden Vorstandsmitgliedern
- Satzungsänderungen
- Die Auflösung der Gesellschaft
Die Hauptversammlung muss mindesten einmal pro Jahr einberufen werden und dies auch in den ersten 8 Monaten des laufenden Geschäftsjahres. Darüber hinaus können auch Aktionäre eine Hauptversammlung einberufen. Dies muss unter Angabe des Grundes schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Dann wird von einer außerordentlichen Hauptversammlung gesprochen und die Gruppe, welche die HV einberuft, muss mindestens 5 % der Aktien in ihrem Besitz haben.