Hypothek
Eine Hypothek wird in der Regel auf ein Grundstück aufgenommen. Der Gläubiger ist in der Regel eine Bank, welche zur Sicherung einer bestimmten Forderung einen bestimmten Grundpfand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erhält.
Hypotheken beziehen sich auf das Grundstück selbst, die vom Grundstück getrennten Erzeugnisse, aber auch auf das Zubehör des Grundstückes, eventuelle Miet- oder Pachtforderungen, sonstige wiederkehrende Leistungen und Versicherungsforderungen. Dem Gläubiger (meist eine Bank) entstehen grundsätzlich 2 Ansprüche: 1. Der dingliche Anspruch aus der Hypothek (also das Grundstück) und 2. der persönliche Anspruch aus dem Darlehen. Eine Hypothek muss im Grundbuch eingetragen werden mit Angabe des Gläubigers und des Geldbetrages der Forderung, sowie dem Zinssatz (insofern es sich um eine verzinste Forderung handelt) und auch die eventuellen Nebenleistungen. Wird ein Hypothekenbrief ausgestellt, so handelt es sich um eine Briefhypothek, sonst spricht man von einer Buchhypothek.