Journalisten-Privileg
Als Journalisten-Privileg wird die Tatsache bezeichnet, dass Angehörige der schreibenden Zunft bei der Analyse von Finanzinstrumenten und der Veröffentlichung bestimmter Daten von der Einhaltung bestimmter Gesetze befreit sind.
Die fundamentale Grundlage bildet das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welches Journalisten im Rahmen des Journalisten-Privilegs davon befreit, dass sie Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei einer Finanzanalyse aufweisen müssen. Auch dürfen Journalisten ihre Finanzanalysen auch ohne die sachgerechte Darstellung und Darbietung veröffentlichen, und müssen zudem nicht die Daten und Umstände der Information offen legen. Auch Zusammenfassungen müssen nicht klar formuliert sein und ein geeignetes Kontrollverfahren muss ebenfalls nicht vorhanden sein. Man verlässt sich hierbei auf eine gewissen Selbstregulierung von Seiten der Journalisten.