Kapitalertragssteuer
Bei der Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine besondere Form der Einkommenssteuer. Sie wird als pauschale Steuervorauszahlung auf Kapitalerträge eingezogen. Grundlage der Erhebung dieser Kapitalertragssteuer ist das Einkommenssteuergesetz. Steuerpflichtige Kapitalerträge gibt es in großer Vielfalt.
Hierzu gehören Gewinnanteile, Aktienausbeuten, Einnahmen aus partiarischen Darlehen, Erträge aus Versicherungen, Erträge beim Rückkauf des Vertrags bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, Gewinn bei Termingeschäften, Zinsen und vieles mehr. Der Steuersatz für diese Erträge beträgt zwischen 20 und 35% des Wertes. Zu diesen Steuern wird auch der Solidaritätszuschlag hinzugerechnet mit 5,5%. Es gibt jedoch für jeden Menschen einen Sparerfreibetrag. Dieser beträgt bei Alleinstehenden derzeit 750 Euro, bei Verheirateten 1500 Euro.