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KFZ Versicherung

Wer in Deutschland ein Auto anmeldet ist gesetzlich verpflichtet eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wer dagegen verstößt kann mit empfindlichen Strafen belegt werden. Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden ist hoch, wer das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen verletzt ist verpflichtet Schadenersatz zu leisten. Meist fallen Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges, Mietwagenkosten während des Fahrzeugausfalls, Rechtsanwaltsgebühren und sonstige Nebenkosten an. Selbst bei kleinen Schäden sind schnell mehrere Tausend Euro Schadenersatzansprüche erreicht. Sollten Personen zu Schaden gekommen sein, ist es fast nicht mehr möglich den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung schützt also Unfallgeschädigten und Fahrzeughalter. Um Schäden am eigenen Fahrzeug kümmert sich die Kaskoversicherung. Diese ist unterteilt in die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Unfälle ohne Fremdbeteiligung (Fahren gegen Leitplanke, Streifen einer Mauer beim Ausparken…) sowie Schäden durch mutwillige Beschädigung durch Dritte. Versichert ist das Fahrzeug bis zum Wiederbeschaffungswert am Schadentag. In der Teilkaskoversicherung sind viele Schadengefahren versichert, hierzu zählen Wildunfälle, Glasbruchschäden, Schäden durch Einbruchdiebstahl und Entwendung. Auch Brand-/Explosionsschäden, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung) sowie Kurzschlussschäden (Marderbiss) sind versichert.
Der Beitrag der KFZ-Versicherung bemisst sich nach verschiedenen Kriterien, wie der Region in der das Fahrzeug zugelassen ist, Alter und Fahrpraxis des Fahrers, sowie bestehende Vorschäden. Wird ein Fahrzeug über mehrere Jahre Unfallfrei gefahren wird der Versicherungsbeitrag herabgestuft.

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