Konsortialkredit
Ein Konsortialkredit oder auch syndizierter Kredit bedeutet, dass ein Kreditnehmer einen Kredit erhält, der von mindestens zwei Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Die Banken schließen sich als Kreditgeber zusammen und tragen so auch das Risiko gemeinsam. Es handelt sich bei einem Konsortialkredit in der Regel um einen Großkredit.
Die Konsortialkredite sind meist Großkredite nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Das bedeutet, dass die Summe, die der Kreditnehmer erhält, mindestens zehn Prozent des Eigenkapitals der haftenden Bank beträgt oder sogar noch höher ist. Weil bei einem solchen Kredit ein hohes Risiko für die kreditgebende Bank besteht, schließt diese sich mit mindestens einer weiteren Bank zusammen. Die Bank, die sich mit anderen zusammenschließt, wird dabei als Konsortialführerin bezeichnet, die das Konsortialgeschäft mit der oder den anderen Banken abschließt. Alle Kreditinstitute gemeinsam sind dann das Konsortium, das den Kredit an den Kreditnehmer auszahlt. Dieser haftet bei allen Kreditinstituten, die an diesem Geschäft beteiligt sind. Vorteile bieten sich damit für beide Parteien. Die Bank, kann so das Risiko auf mehrere Banken verteilen, das Kreditrisiko minimieren und hat einen geringeren Liquiditätsaufwand. Wichtig ist, dass im Voraus die Konsortialquote festgelegt wird. Diese regelt mit welchem Anteil jede Bank an dem Konsortium teilnimmt. Auch für den Kreditnehmer ergeben sich so Vorteile. Denn ohne einen solchen Konsortialkredit wäre eine Kapitalbeschaffung in einer so großen Menge nicht möglich. Dennoch ändert sich für den Kreditnehmer nichts, da nur die Konsortialführerin, also die ursprünglich kreditgebende Bank, als einzige Ansprechpartnerin dient.