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Krankenhauszusatzversicherung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, wenn Sie dieselben Privilegien wie ein Privatpatient in Anspruch nehmen wollen.
Die private Krankenhauszusatzversicherung bietet zusätzliche Leistungen bei Aufenthalt im Krankenhaus und anderen Therapieeinrichtungen. Wer zu einer Behandlung ins Krankenhaus eingewiesen wird, wird ins nächst gelegene Krankenhaus gebracht. Mit einer Zusatzversicherung erkauft man sich das Recht zur freien Krankenhauswahl. Vor Ort ist man dann auch nicht verpflichtet sich mit einem Mehrbettzimmer zufrieden zu geben, sondern hat den Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer, sollte dies nicht möglich sein wird von den meisten Versicherungsgesellschaften zur Entschädigung ein sogenanntes Krankenhaustagegeld bezahlt. Dies kann auch als weiterer Bestandteil in der Versicherung mit eingeschlossen werden. Ein weiterer Bonus der Krankenhauszusatzversicherung ist die Behandlung durch einen Chefarzt. Die ambulante Krankenzusatzversicherung deckt bei Behandlungen, für die man nicht im Krankenhaus übernachten muss, Kosten ab, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht immer enthalten sind. So gibt es zum Beispiel Medikamente oder Therapiemaßnahmen die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, von einer privaten Zusatzversicherung aber schon. Wer eine Kranken(haus)zusatzverischerung hat wird also behandelt wie ein Privatpatient, obwohl er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

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