Kredit
Ein Kredit ist die befristete, entgeltliche Überlassung von Geld- bzw. Bonität zur freien oder vertraglich gebundenen Nutzung. Kreditinstitute verstehen unter einem Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Geldkapital gegen Zinsen. Zinsen sind das Entgelt für die Nutzung des überlassenen Kapitals. Rechtlich gesehen ist jeder Kredit, mit dem Bar- und Buchgeld zur Verfügung gestellt wird, ein Darlehen (Gelddarlehen). Ein Darlehen ist die Überlassung von Geld mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Zahlung der vereinbarten Zinsen und zur vertragsgemäßen Rückzahlung des Geldbetrages. Die Zinsen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, jährlich am Jahresende und bei Rückzahlung des Darlehens fällig. Vom Gelddarlehen zu unterscheiden ist das Sachdarlehen. Beim Sachdarlehen überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine vertretbare Sache. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das vereinbarte Darlehensentgelt zu zahlen und bei Fälligkeit eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Darlehen können in verschieden Formen ausgereicht werden, z.B. Dispositionskredite, Ratenkredite, Immobilienkredite…