Kredit für Selbstständige
Bei einem Kredit an angestellte Privatpersonen wird die Bonität auch anhand von Einkommensnachweisen wie Lohnabrechnung oder Steuerbescheid geprüft. Dies ist bei einem Selbstständigen nicht möglich. Die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit muss daher anhand anderer Unterlagen erfolgen. Dies ist im Allgemeinen aufwändiger als die Prüfung von Gehaltsabrechnungen. Ein weiteres Kriterium ist, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitsnehmers in der Regel eine Garantie für die Rückzahlung des Darlehens darstellt, bei einem Selbstständigen gibt es keine solche Garantie. Ratenkredite für Freiberufler oder Selbstständige lassen sich oft einfach und bequem über das Internet beantragen. Bei der Beantragung eines Kredites müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Einnahmen-/Ausgabenrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, die letzten 3 Kontoauszüge als Nachweis über regelmäßige Einkünfte, gegeben falls Einkommenssteuerbescheide. Die Zinsen und Bearbeitungsgebühr für Darlehen an Selbstständige sind genauso hoch wie bei angestellten Kreditnehmern.