Lastschrift
Unter einer Lastschrift versteht man im Finanzwesen eine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung. Dabei wird der Zahlungsvorgang im Gegensatz zur Überweisung vom Zahlungsempfänger ausgelöst. So belastet der Zahlungsempfänger beim Lastschriftverfahren das Konto des Zahlungspflichtigen mit dem zu entrichtenden Geldbetrag.
Beim Lastschriftverfahren reicht der Zahlungsempfänger die Lastschrift bei der ersten Inkassostelle (Kreditinstitut) ein. Diese schreibt dem Zahlungsempfänger den festgelegten Betrag gut und zieht ebendiesen von der Zahlstelle des Zahlungspflichtigen ein.
Das Lastschriftverfahren ist rechtlich verankert. So wird das Verfahren durch das Abkommen über den Lastschriftverkehr geregelt. Auch muss der Zahlungspflichtige dem Geldeinzug vom Konto schriftlich zustimmen.
Beim Lastschriftverfahren hat der Zahlungspflichtige die Wahl zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag, Die Einzugsermächtigung wird schriftlich gegenüber dem Zahlungsempfänger erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Hierbei wird die Zahlstelle nicht involviert. Den erfolgten Kontobelastungen kann von Seiten des Zahlungspflichtigen durch Rückbuchung des Geldbetrags widersprochen werden. Der Abbuchungsauftrag wird nicht gegenüber dem Zahlungsempfänger, sondern vielmehr gegenüber der Zahlstelle erteilt. Auch der Abbuchungsauftrag kann jederzeit widerrufen werden, allerding können erfolgte Kontobelastungen nicht zurückgebucht werden.
Das Lastschriftverfahren bietet Zahlungsempfängern zahlreiche Vorteile. So kann der Zahlungsverkehr leicht abgewickelt werden und man profitiert von einer besseren Kalkulierbarkeit. Auch ist keine Überwachung der Zahlungseingänge nötig. Auch Zahlungspflichtige profitieren vom Lastschriftverfahren. So können Zahlungsversäumnisse verhindert und Zahlungen bequem und beleglos vorgenommen werden. Damit ein reibungsloser Ablauf des Lastschriftverfahrens gewährleistet ist, hat der Zahlungspflichtige darauf zu achten, dass das Konto stets eine ausreichende Deckung aufweist.