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Lexikon-Begriffe mit L

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  • Länder-Bonitätsskala

    Hierbei handelt es sich um eine Liste, welche einem Einstufungstest gleicht. Diese Liste wird regelmäßig vom amerikanischen Bankenmagazin „Institutional Investor“ herausgegeben und beurteilt alle Staaten der Erde bezüglich deren jeweiliger Kreditwürdigkeit.
    Daraus ergibt sich die Länder- Bonitätsskala.

  • Landesbank Berlin AG (LBB)

    Die Landesbank Berlin (LBB) ist eine Universalbank mit Sitz in Berlin. Es handelt sich hierbei um eine hundertprozentige Tochter der Dachgesellschaft Landesbank Berlin AG, welche sich im Besitz der öffentlichen Hand, also des Staates, befindet.

  • Landeskulturkredit

    Mit dem Landeskulturkredit ist der Agrarkredit gemeint, ein Darlehen, welches die Bewirtschaftung von Agrarland unterstützen soll. Diese finanzielle Unterstützung wurde vor allem im 18. Jahrhundert in vielen europäischen Staaten vergeben. Dies hatte zum Ziel, bevölkerungsarme Gebiete zu besiedeln. Der wirtschaftliche Aufschwung sollte dadurch vorangetrieben werden. Der Ausbau des Landes wurde mit dem Landeskulturkredit vorangetrieben.

  • Landeszentralbank (LZB)

    Bis 2002 betrieben Landeszentralbanken Geschäftsstellen und waren somit unabhängige und selbstständige Zentralbanken eines Bundeslandes. Damit waren sie auch Teil eines europaweiten Systems. Die Strukturreform der Bundesrepublik beraubte sie jedoch ihres Namens. Nun sind die Landeszentralbanken ein Teil der Deutschen Bundesbank.

  • Lastschrift

    Unter einer Lastschrift versteht man im Finanzwesen eine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung. Dabei wird der Zahlungsvorgang im Gegensatz zur Überweisung vom Zahlungsempfänger ausgelöst. So belastet der Zahlungsempfänger beim Lastschriftverfahren das Konto des Zahlungspflichtigen mit dem zu entrichtenden Geldbetrag.

  • Laufzeit

    Der Begriff der Laufzeit richtet sich inhaltlich an eine Periode oder Zeitspanne, welche von der Entstehung bis zur Fälligkeit eines Vertrages läuft. Die Laufzeit ist sehr variabel und wird in drei grundsätzliche Dauern eingeteilt: die kurzfristige, die mittelfristige und die langfristige Laufzeit.

  • Leasing

    Beim Verfahren des Leasing wird ein Gegenstand, meist ein PKW oder ähnliches, dem Leasingnehmer gegen einen monatlichen Betrag übergeben.

  • Lebensversicherung

    Die Lebensversicherung sichert private Risiken ab und sammelt gleichzeitig Kapital an.

  • Lebensversicherungspolicenhandel

    Unter dem Lebensversicherungspolicenhandel ist die Tatsache zu verstehen, dass Finanzunternehmen Lebensversicherungen von Privatpersonen aufkaufen. Die Finanzunternehmen fügen die Lebensversicherungen meist in Fonds ein oder beleihen sie. Der Versicherungsschutz und auch die Altersvorsorge bleiben unangetastet.

  • Leitzins

    Der Leitzins ist ein durch die Zentralbank eines Landes festgelegter Zinssatz zur Steuerung des Geld- und Kapitalmarktes. Er legt den Zinssatz fest, zu dem Geschäftsbanken gegen Verpfändung von Sicherheiten Geld oder unter Eingehen von Wertpapierpensionsgeschäften bei der Zentralbank erhalten können. Wichtigstes Instrument ist die Europäische Zentralbank (EZB), die einen erheblichen Einfluss auf den gesamten Refinanzierungsmarkt und die damit verbundene Liquidität eines Währungsraums hat.

  • Liquidität

    Liquidität ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, der die Fähigkeit umschreibt, ein Wirtschaftsgut in ein geldwertes Zahlungsmittel umzutauschen.

  • Liquiditätsrisiko

    Unter einem Liquiditätsrisiko, auch Refinanzierungsrisiko genannt, wird allgemein die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit verstanden. Das Liquiditätsrisiko stellt somit ein Finanzrisiko dar. Das Liquiditätsrisiko kann in drei unterschiedliche Kategorien unterteilt werden: Refinanzierungsrisiko, Terminrisiko und Abrufrisiko.

  • Lohnkosten

    Unter Lohnkosten versteht man einen Gesamtbetrag, der vom Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes zusätzlich zu der Vergütung von Arbeitnehmern gezahlt werden muss. Lohnkosten sind demnach Anwendungen, die vom Unternehmer für die Arbeitskräfte über den auszuzahlenden Lohn hinaus gezahlt werden müssen.

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