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Der allgemein bekannte Begriff des Obolus stammt ursprünglich aus dem griechischen Sprachraum. Im Deutschen bedeutet er soviel wie "Spieß" oder auch "Bratspieß".
Mit der Öffentlichen Hand sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint. Das bezieht besonders alle selbstständigen, öffentlich-rechtlichen Einheiten wie Bund, Länder und Gemeinden mit ein. Der Begriff taucht immer dann auf, wenn die Beteiligung der Körperschaften selbst am Wirtschaftsleben thematisiert wird.
Mit dem Begriff des Offshore-Banking werden insbesondere internationale Bank-und Geldgeschäfte bezeichnet, die außerhalb des heimischen Währungsbereiches stattfinden. Dabei wird das eigentliche Geschäft in einer Fremdwährung abgeschlossen. Auch die Verwaltung von Vermögen im Ausland zählt zum Offshore-Banking.
Als Ökofonds bezeichnet man auch Nachhaltigkeits- oder Umweltfonds. Manchmal wird auch der Begriff „Grüne Fonds“ verwendet. Bei einem Ökofonds handelt es sich um Investments, welche nach ökologischen, ethischen und nachhaltigen Faktoren realisiert werden. Der Ökofondsmarkt ist sehr jung. Die Vermögensvermehrung erfolgt auch auf Basis von persönlichen Werten und Einstellungen des Anlegers. Investitionen in Ökofonds tragen indirekt zur Verminderung von Klimakatastrophen bei.
Unter dem Begriff Online Banking, auch Internetbanking genannt, versteht man eine Form des Electronic Banking, die es ermöglicht, Bankgeschäfte direkt über das Internet abzuwickeln.
Ein Online-Kredit ohne Schufa kann von Personen in der Bundesrepublik beantragt werden, die einen negativen Eintrag in der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) haben. Dieses Darlehen kann online bei Schweizer Darlehensgebern beantragt werden. Der Antrag ist normalerweise kostenfrei und der Interessent erhält innerhalb eines Tages eine erste Rückmeldung, ob man für diesen Kredit in Frage kommt.
Der Unterschied zwischen einem Onlinekredit und einem normalen Bankdarlehen besteht meist in der bequemeren Handhabung und der raschen Zu- oder Absage der Darlehensgeber.
Ein Optionsschein, oder auch Warrant, bezeichnet eine Form des Wertpapiers. Optionsscheine existieren in drei Formen: Als Traditioneller Optionsschein, der im Rahmen einer Optionsanleihe ausgegeben wird. Die Option bezieht sich hierbei auf den Erwerb einer Aktie oder ähnlichen Vermögenswerten.
Als Order (frz. ordre = Anweisung) bezeichnet man grundsätzlich das Erteilen eines Auftrags an Dritte. Gleichzeitig erfolgt eine Ermächtigung des Angewiesenen, die Order im Sinne des Auftraggebers durchzuführen. Order findet man im Finanzwesen vor allen Dingen im Bereich von Wertpapieren. Hier spricht man auch von einer Wertpapierorder, die zum Kauf oder Verkauf bestimmter Wertpapiere berechtigt.
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