Negativzins
Ein Negativzins bezeichnet die zinsmäßige Belastung eines Guthabens oder eines Guthaben-Kontos. Der Gläubiger muss hierbei auf sein Kapital Zinsen zahlen. Dieser Negativzins wird zum Beispiel in der Schweiz eingesetzt in Verbindung mit Negativ-Kommissionen.
Ein Negativzins bezeichnet die zinsmäßige Belastung eines Guthabens oder eines Guthaben-Kontos. Der Gläubiger muss hierbei auf sein Kapital Zinsen zahlen. Dieser Negativzins wird zum Beispiel in der Schweiz eingesetzt in Verbindung mit Negativ-Kommissionen. Diese sollen die Einlagen ausländischer Bürger mit negativen Zinsen belasten. Dieses Verfahren hat zum Ziel, dass Devisenspekulationen und unerwünschten Geldzuflüssen Einhalt geboten werden kann. In der Regel wird das Negativzins-Verfahren jedoch erst angewendet, wenn ein gewisser Saldo oder eine vorab vereinbarte Laufzeit überschritten wurde.