Nennwert
Der Nennwert oder Nennbetrag/Nominalwert bezeichnet den tatsächlichen gesetzlichen Wert eines Zahlungsmittels (Münze, Banknote) oder Finanzinstrumentes (Aktie). Der Nennwert befindet sich entweder auf dem Zahlungsmittel selbst, oder, im Falle der Schuldverschreibung, auf der Urkunde.
Festgelegt wird der Nennwert durch die ausgebende Einrichtung, üblicherweise eine Nationalbank. Nennwerte sind vor allen Dingen im Bereich der Aktien interessant. Denn diese Nennwerte weichen vom Kurswert ab. Der Nennwert kann auch die Höhe der Forderung, die ein Inhaber gegenüber dem Emittenten der Aktie hat beziffern. Bei einer Aktie wird mit dem Nennwert der betragsmäßige Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft dargestellt. Dieser Anteil muss mindestens 1 Euro betragen.