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Nominalzins

Als Nominalzins bezeichnet man den Zinssatz, den ein Schuldner, der sich Geld von einem Gläubiger leiht, an diesen Geldgeber zahlen muss. Dieser wird in der Regel auf eine bestimmte Zeit festgelegt.

Von einem Nominalzins spricht man üblicherweise bei Krediten und Wertpapieren, bei denen dieser in Prozent angegeben wird. Ein solcher Zinssatz muss aber vorher in einem Vertrag festgelegt werden, da das durch das Gesetz so vorgeschrieben wird. Der Nominalzins ergibt sich dabei aus verschiedenen Faktoren. Dazu gehören das Marktzinsniveau, der Kreditzweck und inwieweit sich die Sicherheit und die Leistungen des Kredits verhalten. Außerdem kann ein Kreditinstitut auch auf die Kreditwürdigkeit des Kapitalnehmers Rücksicht nehmen und darauf ausgerichtet, den Nominalzins berechnen. Mit der Zeit sinken bei dem Abschluss eines Kredites die Höhe der Zahlungen des Kreditnehmers an den Kreditgeber, da der Schuldner in regelmäßigem Abstand Tilgungszahlungen leistet und so die geliehene Summe immer kleiner wird. Zu beachten gilt es, dass beim Nominalzins nicht alle anfallenden Kosten mit einbezogen sind. Dazu kommen noch Kreditbearbeitungskosten und andere Nebenkosten, wie zum Beispiel anfallende Schätzungskosten. Gemeinsam mit diesen Kosten spricht man dann nicht mehr vom Nominalzins, sondern vom Effektivzins. Gezahlt wird ein solcher Nominalzins in den meisten Fällen pro Jahr und dann gemeinsam mit den Tilgungskosten. Die Raten des Kredits fallen in der Regel monatlich, jährlich, quartalsweise oder halbjährlich an. Am häufigsten bezahlen Kreditnehmer diese aber monatlich ab.

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