Notenbank
Unter einer Notenbank (auch Zentralbank oder zentrale Notenbank) versteht man eine zentrale Institution eines Währungsraums oder Staates, die für die Geld- und Währungspolitik des jeweiligen Landes zuständig ist. Neben der Zuständigkeit auf nationaler Ebene kann sich die die Notenbank in ihrer Tätigkeit auch international und somit grenzüberschreitend ausgerichtet sein.
Die internationale Ausweitung ist damit zu begründen, dass sich ein Währungsraum auch grenzübergreifend auf mehrere Staaten erstrecken kann. So regelt die Europäische Zentralbank (EZB) beispielsweise die gesamte Geld- und Währungspolitik der Europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion.
Der Begriff Notenbank rührt von der ursprünglichen Funktion der Kreditinstitute her. So wurden als Notenbanken Banken bezeichnet, die das Recht zur Ausgabe von Geldscheinen (Banknoten) hatten. Während diese Berechtigung in der früheren Geschichte auf normale Geschäftsbanken zutraf, sind heute ausschließlich die Zentralbanken zur Ausgabe von Banknoten befugt. Sie sorgen für eine Zentralisierung des Geldwesens, emittieren Banknoten und bringen diese anschließend in Umlauf. Für den EURO-Währungsraum ist die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main von elementarer Bedeutung.