Öffentliche Hand
Mit der Öffentlichen Hand sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint. Das bezieht besonders alle selbstständigen, öffentlich-rechtlichen Einheiten wie Bund, Länder und Gemeinden mit ein. Der Begriff taucht immer dann auf, wenn die Beteiligung der Körperschaften selbst am Wirtschaftsleben thematisiert wird.
Mit öffentlichen Unternehmen oder auch Staatsunternehmen werden Betriebe bezeichnet, die von der Öffentlichen Hand geführt werden. Diese sind beispielsweise die Stadtwerke, die Sozialversicherungskassen oder die Sparkassen. Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtlich und handeln auch in dieser Weise. Die Unternehmen der Öffentlichen Hand sind dazu verpflichtet, ein eigenes Budget aufzustellen. Innerhalb dieses Haushaltsplans müssen die Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt werden.