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Order

Als Order (frz. ordre = Anweisung) bezeichnet man grundsätzlich das Erteilen eines Auftrags an Dritte. Gleichzeitig erfolgt eine Ermächtigung des Angewiesenen, die Order im Sinne des Auftraggebers durchzuführen. Order findet man im Finanzwesen vor allen Dingen im Bereich von Wertpapieren. Hier spricht man auch von einer Wertpapierorder, die zum Kauf oder Verkauf bestimmter Wertpapiere berechtigt.

Im Bereich der Wertpapierorder unterscheidet man zwischen Limit Order (limitierte Order) und Market Order (nicht limitierte Order). Bei der limitierten Order wird ein Preis angegeben, zu dem die Kaufs- oder Verkaufsorder ausgeführt werden soll. Wird der Preis während der vereinbarten Orderlaufzeit nicht erreicht, so wird der Auftrag gelöscht und es muss eine neue Order erteilt werden. Bei der nicht limitierten Order erfolgt die Ausführung des Auftrags zum jeweils am Markt gültigen Kurs. Der Auftraggeber erklärt sich also dazu bereit, zu jedem Börsenpreis zu kaufen bzw. zu verkaufen.

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