P-Konto
Unter einem P-Konto versteht man ein Konto, welches pfändungssicher ist. Per Gesetz hatte die Bundesregierung verfügt, dass jedem Bundesbürger der bargeldlose Geldverkehr ermöglicht werden muss. Dieses Gesetz zur Reform des Konto - Pfändungsschutzes trat am 01.07.2010 in Kraft.
Vor diesem Datum waren Girokonten nach einer Pfändung völlig blockiert, Überweisungen und Ähnliches, beispielsweise die Miete und andere laufende Kosten konnten erst wieder über dieses Konto abgewickelt werden, nachdem der Kontoinhaber eine gerichtliche Anordnung verfügt hatte. Beim P-Konto wird ein Basisvertrag von etwa 990 Euro veranschlagt, der nicht gepfändet werden darf. Der Pfändungsschutz des P-Kontos dient der Erfüllung aller anfallenden Überweisungen, kann jedoch nur auf ein Girokonto gewährt werden. Rechtsanspruch auf ein P-Konto gibt es nicht, dieses muss in Absprache mit der kontoführenden Bank eingerichtet werden. Jedes gängige Girokonto kann auf Wunsch in ein P-Konto umgewandelt werden.