Pflegeversicherung
Jeder der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Hierfür werden 1,7 Prozent vom Einkommen abgezogen. Familienangehörige sind kostenlos mitversichert, wenn Sie kein eigenes Einkommen haben. Die Pflegeversicherung trägt im Pflegefall einen Teil der häuslichen und stationären Pflege. Wenn in der Familie Angehörige gepflegt werden, kann von der Pflegeversicherung Pflegegeld beantragt werden. Pflegegeld bekommt jeder, der sich mit mindestens zwei Tätigkeiten am Tag, sei es Einkaufen oder Waschen, betätigt. Fremddienste können verrechnet werden. Der Zuschuss hängt jedoch vom Pflegegrad ab, den der medizinische Dienst festlegt. Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterteilt. In der ersten Pflegestufe, der sogenannten erheblichen Pflegebedürftigkeit wird mindestens einmal täglich Hilfe bei zwei Tätigkeiten (Körperpflege, Ernährung…) benötigt. Zusätzlich ist Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig. In der zweiten Pflegestufe, der Schwerbedürftigkeit ist mindestens drei Mal täglich Hilfe nötig, zusätzlich mehrmals wöchentlich Unterstützung im Haushalt. In der dritten Pflegestufe, der Schwerstbedürftigkeit muss jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein. Da die Pflege in Altersresidenzen oder Seniorenheimen immer teurer wird, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung meist nicht mehr aus. Um die Lücke zwischen Einkommen und Pflegeversicherung zu schließen kann eine zusätzliche private Vorsorge getroffen werden.