Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung steht in Deutschland einem beschränktem Personenkreis offen. Dazu zählen z.B. Beamte, Ärzte, Angestellte und Arbeitnehmer (Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze) und Studenten bis einschließlich dem 27. Lebensjahr. Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle angestellten Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflicht-Grenze liegt. Diese Grenze liegt im Jahr 2009 bei einem Jahresgehalt von 48.600,- € (4.050,- € monatlich). Für Angestellte, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, Beamte und Selbstständige besteht die Versicherungspflicht nicht. Sie können sich privat versichern, oder als freiwillig Versicherter den gesetzlichen Krankenkassen beitreten. Wer in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommt, kann sich über faire Beiträge und ein großes Spektrum an medizinischen Leistungen freuen. Privat versicherten haben die Möglichkeit Leistungen in Anspruch zu nehmen, für die jeder gesetzlich Versicherte zusätzlich bezahlen oder sich zusätzlich versichern muss, dazu gehört unter anderem die Chefarztbehandlung sowie ein Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld, keine Rezeptgebühr und optimale Behandlungsmethoden. Oftmals werden sogar Zahnersatzbehandlungen und Heilpraktiker von der privaten Krankenversicherung getragen.
Für die private Krankenversicherung gibt es einen großen Markt und entsprechend viele Anbieter. Damit man sich bei der Auswahl der optimalen Versicherung leichter tut, werden im Internet Vergleichsseiten angeboten. Dabei kann man seine bevozugten Leistungen selektieren und erhält darauf zugeschnitten die günstigsten Anbieter angezeigt.