Provision
Eine Provision wird als Erfolgsvergütung für eine erbrachte Leistung gezahlt. Normalerweise wird dieser Begriff für die Entlohnung einer verkäuferischen Tätigkeit oder einer Vermittlung gewählt. In der Regel wird die Provision durch den Auftraggeber an den Verkäufer oder Vermittler vergeben. Synonyme für eine Provision sind „Courtage“ oder „Packing“.
Es entsteht ein Drei-Personen-Verhältnis zwischen Unternehmen, Vermittler und Kunde. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Provisionsansprüche von Handelsvertretern. Die Höhe der Provision wird vertraglich vereinbart. Es gelten darüber hinaus gewisse Regelsätze zur Orientierung. Eine Provisionsabrechnung erfolgt monatlich und darf maximal auf 3 Monate gestreckt werden.
Besonders in der Immobilienbranche kommen Provisionen zum Tragen. Denn hier wird in der Regel ein Vermittler beauftragt, dass eigene Haus zu verkaufen, oder ein Haus zu finden. Für diese Tätigkeit bekommt der Vermittler eine Provision.