Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreites und übernimmt die Kosten einer Beratung durch einen Rechtsanwalt. Bei der Rechtsschutzversicherung muss zwischen Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz unterschieden werden. Die Privatrechtsschutzversicherung sichert Risiken des Alltags ab. Dazu gehören Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Disziplinar-und Standesrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten und Strafrechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens sowie beratende Tätigkeiten im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles. Die Berufsrechtsschutzversicherung sichert die Risiken aus Anstellungs- und Arbeitsverträgen ab, dass heißt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst. - und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Wer am Straßenverkehr teilnimmt sollte sich durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern, denn sie sichert den Eigentümer, den Halter oder aber auch den Fahrer aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf eine natürliche Person zugelassenen Fahrzeuges ab. Auch die Mieter eines Mietfahrzeuges sowie Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste sind mitversichert.
Im Schadensfall übernimmt die jeweils zuständige Rechtsschutzversicherung die Kosten des eigenen Anwalts, Kosten eines Korrespondenzanwalts (bei über 100km zum Gericht), Gerichtsvollzieherkosten, Kosten eines eigenen Sachverständigen, Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, Übersetzungskosten für Unterlagen aus dem Ausland und Strafkautionen. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sichert man nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Ehegatten, minderjährige Kinder sowie volljährige unverheiratete Kinder ohne Einkommen (erstmaliges regelmäßiges Einkommen).