Reisekrankenversicherung
Wer einen Urlaub oder längeren Aufenthalt im Ausland plant, sollte sich durch eine Reisekrankenversicherung oder auch oftmals Auslandsreisekrankenversicherung vor den Kosten einer Erkrankung absichern. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur in den seltensten Fällen bei Unfällen oder Erkrankungen (im Ausland) bei denen eine ärztliche Behandlung notwendig wird. Eine Auslandreisekrankenversicherung ist schnell abgeschlossen und kostet bei den meisten Anbietern nicht mehr als zehn Euro Jahresbeitrag. In der Regel hat eine Auslandsreisekrankenversicherung eine Versicherungsdauer von einem Kalenderjahr, ab Datum der Unterschriftsleistung. In diesem Zeitraum kann der Versicherte sich für den vereinbarten Zeitraum (45-60 Tage) ununterbrochen im Ausland aufhalten. Die Versicherung gilt weltweit und beinhaltet die ambulante sowie die stationäre Behandlung von Erkrankungen sowie Arznei-, Heil und Verbandsmittel. Eine weitere Leistung ist der Rücktransport ins Heimatland bei andauernder, schwerwiegender Erkrankung. Anzumerken ist allerdings, dass im Ausland grundsätzlich auf Bar- oder Kartenzahlung vor Ort bestanden wird, das heißt bei jeder Behandlung oder beim Aufsuchen einer Apotheke eine Quittung oder Rechnung ausstellen lassen und diese sorgfältig aufbewahren. Nach Rückkehr ins Heimatland kann dann anhand der Beleg eine Auszahlung der Versicherungsleistung beantrag werden.