Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Grund durch deren per Gesetz vorgeschrieben Teilnahme am Umlageverfahren finanziert wird, sowie weiterer Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillige Beiträge zahlen oder als versichert gelten. Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung einzahlt, bezahlt damit die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen und erwirbt einen Anspruch auf seine eigene Rente (Generationenvertrag). Da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, der Generationenvertrag nicht mehr funktioniert ist eine private Vorsorge dringend zu empfehlen. Eine private Vorsorge kann z. B. in Form einer Rentenversicherung oder Riester Rente getroffen werden. Während der Berufstätigkeit, also vor Erreichen des Rentenalters zahlt man regelmäßig, den eigenen Wünschen und finanziellen Verhältnissen entsprechenden Beiträge in die private Rentenversicherung ein. Im Rentenalter zahlt die Versicherung die verzinsten Einzahlungen nicht als Einmalbetrag, sondern als zusätzliche monatliche Rente auf Lebenszeit aus. Diese Anlageform ist allerdings nur für Sparer interessant, die langfristig Beiträge zahlen können. Sparer machen Verluste, wenn Sie frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen oder Ihre Beiträge reduzieren oder gar ganz stilllegen müssen. Ein Vorteil ist die mögliche Dynamisierung des Vertrages, das heißt, dass die Beiträge während der Laufzeit steigen und somit auch der erworbene Auszahlungsanspruch. Durch diesen Einschluss kann bereits während der Ausbildung ein Vertrag mit vergleichsweise niedrigem Beitrag abgeschlossen werden, der durch die Erhöhung der Beiträge an die zu erwartende Lohnsteigung während der Berufslaufbahn angepasst ist. Des Weiteren ist eine Rentenversicherung mit verschiedenen zusätzlichen Absicherungen zu kombinieren, wie z. B. einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer Todesfallabsicherung für die Hinterbliebenen. Für Selbständige, die häufig von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, kann auch eine Rürup Rente statt eines Riester Vertrags in Frage kommen.