Startseite
  • Startseite
  • Lexikon
  • Finanztipps
  • Impressum
Startseite » Lexikon

Rürup Rente

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung, deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür jedoch im Rentenalter voll versteuert werden müssen. Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet und kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Angeboten wird sie als konventionelle Kapital-Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung.
Die Rürup-Rente bietet Selbständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Angestellte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge an und nutzen die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag, der bei 20.000,- € pro Person und Jahr liegt. Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Rente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch nicht um „verwertbares Vermögen“. Daher kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. Vor Rentenbeginn kann ein Rürup-Vertrag nicht aufgelöst werden. Im Todesfall des Versicherten, während der Ansparphase, verfällt das Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft, weil die Rürup- Rente nicht vererbt werden kann. Dem kann durch verschiedenen Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Zum Beispiel kann der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe gekoppelt werden. Im Todesfall des Versicherten geht die Rente an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Nachkommen. Außerdem kann eine Zusatzversicherung, die steuerlich nicht gefördert wird, abgeschlossen werden. Diese garantiert die Beitragsrückerstattung im Todesfall vor dem Rentenbeginn. Tritt der Todesfall des Versicherten während der Rentenphase ein, leistet die Versicherer entsprechende Rentengarantiezeiten. Um die eingezahlten Beiträge für die Hinterbliebenen zu sichern, ist die Berücksichtigung der Rentengarantiezeit besonders wichtig.

Suchen

Buchstaben-Auswahl

(4) A (18) B (23) C (15) D (16) E (9) F (10) G (13) H (16) I (11) J (6) K (21) L (13) M (9) N (13) O (9) P (13) Q (5) R (12) S (13) T (11) U (4) V (9) W (6) X (4) Z (10)

Neuste Begriffe

  • Wasserzeichen
  • Fond
  • Nominalzins
  • Garantiefonds
  • Bankgeheimnis
  • Factoring
  • Hebesatz
  • Depotführung
  • Schuldscheindarlehen
  • M-Banking

Beliebte Begriffe

Heute:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Girokonto
  • Impressum
  • Finanztipps
  • Factoring

Insgesamt:

  • Girokonto
  • Zahnzusatzversicherung
  • Impressum
  • Kapital
  • Bankfusion

Zuletzt angezeigt:

  • Nominalwertprinzip
  • Raiffeisenbank
  • Tagesgeschäft
  • Liquiditätsrisiko
  • Dankeskarten stärken Kundenbindung

Blogroll

Forex

Powered by Drupal, einem Open-Source Content-Management-System.
Geldratgeber24.de - Finanzlexikon und Erläuterungen zu den Themengebieten Geld und Finanzen