Sanktionen der EZB
Sanktionen bezeichnen in der Regel eine Maßnahme, die bei fehlerhaften oder ungenügenden Verhaltensweisen eingeleitet werden muss. Im Bezug auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurden einzuleitende Sanktionen im EU-Recht genau definiert.
Die EZB kann beispielsweise Geschäftspartner ausschließen, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Unter die zu sanktionierenden Verstöße der EZB fallen neben der Nichteinhaltung bestimmter Regeln, das Nichtvorhandensein ausreichender refinanzierungsfähiger Sicherheiten, das Bekanntwerden von Pflichtverletzungen der Geschäftspartner oder Ähnliches.
Sanktionen sind in vielfältiger Art und Weise machbar und werden auch seitens der EZB rigoros angewendet. Sanktionen sind immer mit Schwierigkeiten verbunden und werden aus diesem Grund auch gern vermieden.