Schuld
Schuld entsteht dann, wenn ein Schuldner einem Gläubigern gegenüber in einer Pflicht steht, der eine Leistungserbringung vorangegangen ist. Der Gläubiger fordert vom Schuldner wiederum eine Leistung ein. Diese kann verschiedenste Ausprägungen haben. Im den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine finanzielle Schuld, die mittels Geld beglichen werden muss.
Die Schuld kann auch mittels Sachwerten, einer entsprechenden Tätigkeit oder sogar einem Unterlassen (beispielsweise der Schweigepflicht) beglichen werden. In folgenden Konstellationen kann ein Schuldverhältnis entstehen.
Gesetz: Bei Schadensersatzzahlungen oder als Gefängnisstrafe im Zuge der Wiedergutmachung der Schuld gegenüber der Gesellschaft.
Vertrag: Bei einem Kauf schuldet der Käufer dem Verkäufer den Verkaufspreis bzw. bei einem Vertragsbruch schuldet derjenige, der die Vereinbarung nicht eingehalten hat, eine Wiedergutmachung.
Ist die Schuld beglichen, besteht auch kein Schuldverhältnis mehr zwischen den Beteiligten. Andere Fälle, in denen ein Schulverhältnis erlischt, sind zum Beispiel der Schuldenerlass, oder eine andere Person übernimmt anstelle des eigentlichen