Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist wie der Name schon sagt, eine Absicherung für den Todesfall. Seit dem 01. Januar 2004 ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden.
Im Ablebensfall müssen die Hinterbliebenen für die Ausrichtung einer Trauerfeier, bzw. die Kosten einer Beerdigung aufkommen. Durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung sichert man seine Familie im Todesfall ab. Die ausbezahlten Geldleistungen stemmen die Beerdigungskosten und helfen oftmals bei finanziellen Schwierigkeiten, wenn ein Einkommen wegfällt.
Meist wird die Sterbegeldversicherung auch gemeinsam mit Darlehensverträgen abgeschlossen, als Absicherung der Hinterbliebenen. Sollte eine Arbeitskraft wegfallen, kann die Belastung durch eine Darlehensrate zu ernsthaften finanziellen Engpässen führen. Die Sterbegeldversicherung kann schnell und ohne aufwändige Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer kann sich auf eine individuelle Versicherungssumme festlegen. Ein weiterer Vorteil der Versicherung ist, dass sie Hartz IV sicher ist und nicht als pfändbare Geldleistung angerechnet werden kann.