Treuhandvertrag
Ein Treuhandvertrag kommt zustande zwischen einem Treuhänder und einem Treugeber, wobei Letzterer dem Treuhänder eines seiner Rechte zur Verwaltung übergibt.
Hierbei fungiert der Treuhänder als Mittelsmann zwischen zwei Parteien. Grundsätzlich kann von der Aufnahme eines Kredites bis hin zur Vermögensverwaltung eine Mittelsperson als Treuhänder bestimmt werden. Im Falle einer Firma, welche ihre Gelder sinnvoll anlegen möchte, kann der Treuhänder nach einer Absprache oder Prüfung zum Beispiel in ein neues Unternehmen oder in Unternehmensanteile investieren. Ein Treuhänder hat auch eine Rechtfertigungspflicht, denn wenn er gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und hierbei dem Treugeber oder dessen Vermögen ein Schaden entsteht, so ist er dem Treugeber zum Schadensersatz verpflichtet.