Unternehmenskredit
Ein Unternehmenskredit (auch Firmenkredit) stellt eine besondere Form des Darlehens dar. Es handelt sich um Darlehen, die von Kreditinstituten an Geschäftskunden vergeben werden. Voraussetzung für einen Unternehmenskredit ist eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Kunden.
Unternehmenskredite sind rechtlich geregelt. Als Grundlage dienen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie Regelungen, die beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder im Kreditwesengesetz (KWG) festgeschrieben sind. Unternehmenskredite können kurzfristig oder langfristig bereitgestellt werden. Zu den kurzfristigen Unternehmenskrediten zählen der Kontokorrentkredit, der Diskontkredit, der Akzeptkredit, der Rembourskredit sowie der Avalkredit. Den langfristigen Unternehmenskrediten ist der Investitionskredit zuzuschreiben.
Unternehmenskredite stellen eine Finanzierungshilfe für Unternehmen dar und ermöglichen es, größere Anschaffungen zu tätigen (z. B. in Form von Maschinen). Ob ein Kredit gewährt werden kann, entscheidet eine intensive Unternehmensanalyse. So werde die Bonität und Kreditfähigkeit des Antragsstellers zunächst sorgfältig geprüft. Grundlage für die Bewertung und Prüfung sind Firmenunterlagen wie beispielsweise Jahresabschlüsse, Registerauszüge, Bilanzen oder Kontounterlagen. Da es sich bei Unternehmenskrediten oft um enorme Geldsummen handelt, werden die Darlehen zudem oftmals mit Sicherheiten belegt. Hierbei kann zwischen verschiedenen Arten gewählt werden. Zu den bekanntesten Sicherheiten zählen die Sicherungsübereignung, die Abtretung oder aber auch Pfandrechte.