Vermögenswirksame Leistungen (vL)
Unter vermögenswirksamen Leistungen (vL) versteht man die Zahlung eines monatlichen Betrages auf ein Anlagenkonto des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Diese Zahlung ist Bestandteil des Gehalts des Arbeitnehmers, welches tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss.
Vermögenswirksame Leistungen gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die maximale Einzahlungsdauer der vermögenswirksamen Leistungen beträgt sieben Jahre. Sechs Jahre dürfen Beiträge auf das Anlagenkonto eingezahlt werden, wobei das siebte Jahr als Sperrfrist zu betrachten ist. In dieser Zeit darf man nicht über das Geld verfügen. Zu den Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen zählen Bausparverträge, Darlehenstilgungen, Investmentfonds, Lebensversicherungen und Banksparpläne. Der maximale Einzahlungsbetrag des Arbeitgebers pro Monat beträgt 40 Euro. Die staatlich geförderte Anlageform ist nicht übertragbar.
Weitere Informationen dazu gibt unter www.vermoegenswirksame-leistungen.com ausführlich erläutert.